Nachdem sich ab 1863 die ersten Rotkreuz-Vereine in Deutschland gegründet hatten, trat neben dem Sanitätsdienst und der Vorbereitung von Sanitätseinheiten für den Kriegsdienst nach mehrfachen Hochwasserlagen auch die Wasserrettung in das Blickfeld des Roten Kreuzes. Eine Hochwasserkatastrophe an der Donau bei Regensburg im Jahr 1883 ist derzeit der erste belegbare Einsatz Rot-Kreuz-Helfern in der Wasserrettung.
Die Wasserrettung war zunächst die Angelegenheit des Katastrophenschutzes bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Da beginnt langsam die individuelle Tätigkeit des Rettungsschwimmens. Grund dafür waren die ca. 6000 Ertrinkungstoten, die es damals jährlich in Deutschland gab. So entwickelte das Bayerische Rote Kreuz im Jahr 1923 eine erste Dienstordnung für den Wasserrettungsdienst.
Diese Tätigkeit wurde 1945 in Bayern nahtlos weiterbetrieben und führte zur Entwicklung der Wasserwacht im Deutschen Roten Kreuz in der damaligen Bundesrepublik.
In der DDR entwickelte sich der Wasserrettungsdienst ausschließlich beim dortigen DRK. Nach dem Einigungsvertrag im Jahre 1990 entstand das heutige DRK mit der Gemeinschaft Wasserwacht.
Die Wasserwacht ist eine humanitäre, gemeinnützige und wassersporttreibende Gemeinschaft im DRK.
Gegenwärtig ist die Wasserwacht in 18 DRK-Landesverbänden vertreten. Entsprechend der Gliederung der DRK-Landesverbände bestehen auf allen Ebenen Organisationsformen der Wasserwacht, deren Strukturen durch die jeweiligen Ordnungen geregelt sind. Alle diese Verbände haben eigenständige Ausschüsse und Leitungen. Auf Bundesebene hat das DRK seinen Sitz in Berlin.
Dort ist die Wasserwacht verwaltungsmäßig in das Team Bevölkerungsschutz und Ehrenamt eingegliedert.
Auf internationaler Ebene arbeitet das DRK mit der Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, beide mit Sitz in Genf, eng zusammen.